Tierkrankenversicherung

Gothaer Tierkrankenversicherung
Der Gesundheit Ihres Hundes zuliebe
Ihr Hund ist Ihr treuer Begleiter und schenkt Ihnen viel Freude. Doch wie jeder Vierbeiner kann auch Ihr Liebling einmal krank werden. Mit der Gothaer Tierkrankenversicherung sind Sie und Ihr Hund bei Operationen und Heilbehandlungen auf der sicheren Seite.
- Erstattung von Operationskosten ohne Eigenanteil
- Auf Wunsch mit Kostenschutz für Heilbehandlungen
- Telefonische Hilfe bei Rechtsfragen zum Tier
Was Sie noch wissen sollten
Wer kann bei der Tierkrankenversicherung versichert werden?
- Alle Hunde, die privat - auch für die Jagd - gehalten werden
- Alle privat gehaltenen Hunde ab der 9. Lebenswoche
- Alle privat gehaltenen Hunde, die bei Vertragsabschluss nicht älter als sieben Jahre sind
- Alle privat gehaltenen Hunde, die bei Antragstellung gesund sind, das heißt, dass sie in den letzten zwölf Monaten nicht operiert worden sind und auch keine Operation erforderlich oder tierärztlich angeraten ist. Darüber hinaus darf in den letzten 24 Monaten keine tierärztliche Beratung, Untersuchung oder Behandlung wegen einer schweren Erkrankung stattgefunden haben
Hilfe und Serviceleistungen, wenn es darauf ankommt
- Organisation der Unterbringung in einem Notfall (Beispiel: Ein alleinstehender Hundebesitzer wird ins Krankenhaus eingeliefert und der Hund muss anderweitig untergebracht werden.)
- Hinterlegung von Dokumenten (Impfpass, Registrierungsnummer, Hundehalter-Haftpflichtversicherungsvertrag, Hundekunde-Nachweis etc.)
- Telefonischen Rechtsberatung (Beispiel: Streitigkeiten mit dem Nachbarn aufgrund von Hundegebell)
Was kostet eine Tierkrankenversicherung?
Versicherungsbedingungen der Gothaer Tierkrankenversicherung
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